FAQs

1. Ich habe eine Rechnung von der FinTecrity erhalten. Wer ist die FinTecrity?

Die FinTecrity GmbH zieht Rechnungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) für rechnungsstellende Unternehmen/Gewerbetreibende (z. B. Handwerksbetriebe, Fahrschulen, Agenturen) ein. Die Leistungen der FinTecrity GmbH umfassen verschiedene Service-Dienstleistungen im Bereich Debitorenmanagement (Druck und Versand von Rechnungen, Überwachung der Zahlungstermine), einschließlich des kaufmännischen (außergerichtlichen) Mahnwesens und der Bereitstellung von Möglichkeiten zum Abruf von Wirtschaftsinformationen (Bonitätsauskünften).

2. Warum arbeitet ein Unternehmer mit der FinTecrity?

Die FinTecrity ist auf professionelles Rechnungsmanagement spezialisiert. Indem sich die FinTecrity für Ihren Unternehmer um diese Bereiche kümmert, gewinnt dieser mehr Zeit für seine Kernkompetenzen und vor allem für Sie.

3. Was muss ich tun, wenn ich eine Rechnung von der FinTecrity erhalte?

Bitte verfahren Sie mit einer FinTecrity Rechnung wie mit Rechnungen, die Sie bislang direkt von Ihrem Unternehmer erhalten haben: Sie prüfen die Rechnungsdaten und überweisen den Betrag innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto unter Angabe der aufgeführten Referenz.

4. Wie gehe ich vor, wenn ich Fragen zur Rechnung habe?

Für den Inhalt der Rechnung bzw. die geleistete Tätigkeit und Lieferung von Produkten ist der Unternehmer verantwortlich. Bitte klären Sie Ihre Fragen direkt mit ihm. Sollten Sie ihn widererwartend nicht erreichen, nimmt die FinTecrity Ihre offenen Fragen natürlich gern entgegen und kümmert sich um eine zeitnahe Beantwortung. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auf der Ihnen vorliegenden Rechnung.

5. Wieso teilt mir die CRIF GmbH mit, dass eine Bonitätsauskunft über mich an Unternehmen erteilt wurde?

Die CRIF GmbH übermittelt an FinTecrity GmbH die Adressdaten und Auskünfte ausschließlich für Vorgänge, bei denen beim Empfänger – Ihr Auftragnehmer/Kreditor – ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO vorliegt und glaubhaft dargelegt werden kann. Diese liegen z. B. vor im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung bei unbekannt verzogenen Geschäftspartnern, zur Durchführung angebahnter oder bereits bestehender Rechtsverhältnisse, zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen, bspw. für vorgerichtliche und gerichtliche Korrespondenz sowie bei Vorliegen eines kreditorischen Risikos.

FinTecrity GmbH ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung für Ihren Auftragnehmer/Kreditoren tätig und wird lediglich als Vermittler der Auskunft tätig.

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